Kosten / Kostenträger
Die Kostenträger sind:
1) Schul-oder Jugendämter :
Basierend auf dem Kinderjugendhilfegesetz kommen zwei Formen der Legasthenieförderung in Betracht:
a) Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
b) Eingliederungshilfe ( § 35a SGB VIII, IX)
2) Krankenkassen:
Therapien von Lese- und Rechtschreibstörungen sind keine kassenärztlichen Leistungen, es sei denn, die Ursache liegt in einer gleichzeitig bestehenden Sprachentwicklungsstörung oder auditiven Wahrnehmungsstörung. In diesen Fällen stellen Kinderärzte oder Pädaudiologen eine Heilmittelverordnung aus.
3) Privat:
Selbstverständlich bleibt auch die private Finanzierung.
Die Preise entsprechen den aktuell gültigen Beihilfe-Höchstsätzen des Landes Brandenburg.
Genauere Informationen erhalten Sie während des ersten Kontaktes.